Anhörungsverfahren WRRL

von Rudi Büchs

Öffentliche Anhörung hat begonnen

Zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung gehört die Verbesserung der Durchgängigkeit der Wasserkraftwerke

Die Regierung von Niederbayern informiert darüber, dass die öffentliche Anhörung zu den Entwürfen der aktualisierten Bewirtschaftungspläne begonnen hat. Die Fischereivereine haben somit die Gelegenheit, sich mit ihrer speziellen Orts- und Fachkenntnis einzubringen.

Weiter heißt es in der Pressemeldung:

Am 22. Dezember 2014 beginnt die öffentliche Anhörung zu den Entwürfen der aktualisierten Bewirtschaftungspläne, die im Rahmen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet worden sind. Jeder Bürger hat bis zum 22. Juni 2015 die Möglichkeit, die von der Wasserwirtschaftsverwaltung unter Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit erstellten Entwürfe der Bewirtschaftungspläne einzusehen. In diesen Entwürfen ist der Zustand der Gewässer der jeweiligen Einzugsgebiete dargestellt; gleichzeitig werden die erforderlichen Maßnahmen aufgeführt, die zur Erreichung und Erhaltung des von der Richtlinie geforderten "guten ökologischen Zustands" notwendig sind. In einer Begleitschrift wird das Verfahren erläutert, zudem wird im Detail Auskunft zum Ablauf der Anhörung und zu den Möglichkeiten hinsichtlich der Abgabe einer Stellungnahme oder von Hinweisen für die planenden Behörden gegeben. Die Begleitschrift wird ab 22.12.2014 im Internet unter www.wrrl.bayern.de veröffentlicht oder kann bei der Regierung von Niederbayern (Zimmer Nr. 100 U), die für die Anhörung in Niederbayern zuständig ist, eingesehen werden.

Die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne für das bayerische Donau- und das deutsche Elbegebiet, an dem auch Niederbayern im Landkreis Freyung-Grafenau einen kleinen Anteil hat, werden am 22. Dezember 2014 im Internet veröffentlicht (www.wrrl.bayern.de) und liegen zudem ab diesem Zeitpunkt bis zum 22. Juni 2015 bei der Regierung von Niederbayern zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht aus. Innerhalb dieses Zeitraums kann dort schriftlich oder zur Niederschrift Stellung genommen werden. Im Internet (http://www.wrrl-anhoerung.bayern.de) wird zeitgleich eine Anwendung bereitgestellt, mit der einfach und strukturiert die Abgabe einer Stellungnahme erfolgen kann. Wir bitten, nach Möglichkeit vom Angebot der online-Abgabe einer Stellungnahme Gebrauch zu machen, da dadurch eine zeitnahe und reibungslose Auswertung und Berücksichtigung aller Stellungnahmen ermöglicht wird.

Neben den Regierungen sind auch die Wasserwirtschaftsämter regionale Ansprechpartner für die Öffentlichkeit. Im Regierungsbezirk Niederbayern sind das die Wasserwirtschaftsämter Deggendorf und Landshut. Dort kann zu den üblichen Geschäftszeiten ebenfalls bis zum 22.Juni 2015 Einsicht in die Entwürfe der einzelnen Dokumente genommen werden.

Alle Stellungnahmen werden in Bayern zentral erfasst und ausgewertet. Es ist daher nicht erforderlich, eine Stellungnahme mehrfach abzugeben. In der endgültigen Fassung der Bewirtschaftungspläne (Veröffentlichung Ende 2015) werden die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens zusammenfassend dokumentiert.

Die im Rahmen der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die einzelnen Flusseinzugsgebiete neu aufgestellten Maßnahmenprogramme können ebenfalls im Internet unter www.wrrl.bayern.de aufgerufen werden. Für diese gibt es nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zusammen mit jeweils einem Umweltbericht im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung ebenfalls eine Anhörung.

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