Ausgangsbeschränkung für Fischerei aktualisiert

von Veronika Arz

Nach aktueller Lage ist das Fischen alleine zwar weiterhin erlaubt, allerdings nur noch Wohnortnahe. Weite Fahrten zu einem Fischwasser sind also nicht mehr erlaubt. Im Wortlaut heißt es: „Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht. Bei größeren Fahrtstrecken zu Angelgewässern ist der Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Dieser besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben, nur mit driftigem Grund die eigene Wohnung zu verlassen und auf diese Weise die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind daher in der unmittelbaren näheren Umgebung zum Wohnort durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln“.

Wir bitten, alle Naturliebhaber, Fischerinnen und Fischer im Interesse der Gesundheit unserer Mitmenschen um Beachtung dieser Vorgaben.

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