Ausgangsbeschränkungen - Fischen erlaubt

von Veronika Arz

Angelfischerei allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – ist weiterhin erlaubt.

Gemeinschaftsfischen sind nicht gestattet.

Besatzmaßnahmen sind erlaubt. Es handelt sich um die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Teichwirte. Zu beachten wäre dabei, dass:

- die Besatzfische vom Teichwirt geliefert werden sollten und nicht von den Vereinsmitgliedern abgeholt werden sollen (mehrere Personen aus unterschiedlichen Familien kommen sonst in einem Auto zusammen),

- beim Besatz darauf zu achten ist, dass die Fische möglichst mit Behältnissen eingebracht werden, die von einer Person getragen werden können oder ggf. auf andere Besatzmöglichkeiten zurückgegriffen wird (z. B. Verwendung von Rutschen),

- Beachtung der derzeit allgemein gültigen Hygienemaßnahmen
(Abstand von mind. 1,5 – 2 Meter, kein Händeschütteln, Niesen/Husten in Ellbogenbeuge usw.),

- eine kurze schriftliche Anweisung des Vorstands zu den gebotenen Verhaltensregeln der Mitglieder erfolgt,

- aus der Besatzmaßnahme darf kein „soziales Vereinsevent“ werden, d. h. die damit zusammenhängenden Arbeiten sind auf das erforderliche Maß zu reduzieren und im Anschluss fährt jeder wieder heim, ohne gemütliches Beisammensein.

Das Landwirtschaftsministerium hat auch vorgeschlagen, Besatzmaßnahmen möglicherweise um 2 Wochen zu verschieben. Der LFV gibt jedoch zu bedenken, dass die Fische aus vollen Teichanlagen zeitnah abgefischt und umgesetzt werden müssen, um Krankheitsausbrüche zu verhindern.
Eine Verschiebung in die warme Jahreszeit sei deshalb nicht möglich, so der LFV Bayern, in einer Mitteilung an seine Bezirksverbände.

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