Ausgleich von Fischotterschäden

von Veronika Arz

Ausgleich von Fischotterschäden

Die Richtlinie für den Ausgleich von Fischotterschäden im Rahmen eines Fischottermanagements vom 24. Januar 2024 berücksichtigt unter bestimmten Voraussetzungen auch Fischereivereine.

Demnach können Fischereivereine Ausgleichszahlungen für Schäden beantragen,

wenn sie mehr als 0,5 ha Teichfläche bewirtschaften oder

mehr als 250 kg Fisch/Jahr erzeugen oder

Fische mit einem Gesamtwert von mehr als 750,00 €/Jahr erzeugen.

Darüber sind als Antragsvoraussetzung entsprechende Aufzeichnungen zu führen.

Über das Verfahren der Antragstellung und der Schadenfeststellung berät der zuständige Otterberater.

Die Richtlinie kann abgerufen werden unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2024-41

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