Datenschutz-Grundverordnung
von Veronika Arz
Es stellt unter anderem fest, dass Vereinen bei Datenschutzverstößen keine Abmahnwellen drohen. Gemeinnützige Vereine stehen grundsätzlich nicht wirtschaftlich in Konkurrenz mit anderen Vereinen oder mit anderen Unternehmen. Ihnen fehlt also die für Unternehmen typische Wettbewerbssituation. Deshalb müssen die Vereine Abmahnungen nicht fürchten.
Weitere Fragen und Antworten sind zu finden unter:
Der LFV Bayern wird auf dem Landesfischereitag am 29. September 2018 in Würzburg einen Vortrag zur DS-GVO anbieten. Weitere Informationen werden unsere Mitglieder auch in der Verbandszeitschrift Bayerns Fischerei + Gewässer, Ausgabe 3/2018 finden.