Entnahme von Fischottern gestoppt (BayVGH)

von Veronika Arz

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Datum 30. November 2023 die Verordnungen für Niederbayern und die Oberpfalz, die unter bestimmten Umständen die Entnahme von Fischottern zulassen, außer Vollzug gesetzt.

Gegen die Ausnahmeverordnung hatten sich drei Umweltverbände mit einem Normenkontrollantrag und einem Eilantrag gewandt.

Fischotter dürfen somit ab sofort auch nicht ausnahmsweise getötet werden. Das abschließende Urteil des BayVGH liegt noch nicht vor. Er ließ aber durchblicken, dass er die beiden Verordnungen für rechtswidrig hält. Sie werden wohl vom BayVGH einkassiert.

Die Mitteilung des BayVGH:

https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pm_fischotter-verordnungen.pdf

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