Fischereiaufsicht erlaubt

von Veronika Arz

Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind zu beachten. Dies dient auch dem Eigenschutz der Fischereiaufseher. Neben den üblichen Kontrollen, die unter den besonderen Umständen noch mehr Fingerspitzengefühl als sonst erfordern können, sollte auch über Verstöße gegen die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung hingewiesen werden.
Zu denken, wäre z. B. an Situationen, wenn mehrere Personen gemeinsam angeln.

 

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