Handlungsfähigkeit der Vereine sichern

von Veronika Arz

Ziel des Gesetzes ist die Sicherung der Handlungsfähigkeit von Vereinen im Jahr 2020

• bei anstehenden Vorstandswahlen,
• bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen.

Welche Erleichterung gibt es bei anstehenden Vorstandswahlen?
Das neue Gesetz regelt, dass der alte Vorstand bis zu seiner Abberufung oder bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt bleibt. Das heißt aber nicht, dass der alte Vorstand Neuwahlen auf unbestimmte Zeit verschieben darf.
Normalerweise muss eine solche „Übergangsklausel“ in der Satzung festgeschrieben sein. Mit dem neuen Gesetz entfällt diese Vorgabe vorübergehend.

Muss der alte Vorstand zwangsweise im Amt bleiben?
Nein. Jedes Vorstandsmitglied hat auch weiterhin das Recht, sein Amt niederzulegen. Der Verein seinerseits hat weiterhin das Recht, Vorstandsmitglieder abzuberufen.

Welche Erleichterungen gibt es bei der Durchführung von Mitgliederversammlungen?
Grundsätzlich sind Mitgliederversammlungen sog. Präsenzveranstaltungen. Das neue Gesetz regelt, dass Mitgliederversammlungen nun auch mittels elektronischer Kommunikation, z. B. per Videokonferenz möglich sind. Beschlüsse können auch im Umlaufverfahren gefasst werden.

In der Praxis wird dies jedoch bei den meisten Vereinen in der Umsetzung schwierig werden, denn diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

• Beteiligung aller Mitglieder,
• bis zu einem Termin, den der Verein festsetzt, muss die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform (d. h. E-Mail, Fax, Brief, WhatsApp) abgeben,
• der Beschluss muss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden.

Gerade der letzte Punkt ist mit viel Aufwand verbunden. Die Beschlussgegenstände müssen ausführlich im Vorfeld dargelegt werden. Die Möglichkeit für Rückfragen und Anträge muss bestehen. Zur Stimmabgabe müssen Stimmzettel bereitgestellt werden. Weiter muss ein Termin bestimmt werden, bis zu dem die Stimmzettel unter Angabe des Namens an den Verein zurückgereicht werden muss. Schließlich ist eine Niederschrift zu fertigen.

Wie lange gelten die gesetzlichen Erleichterungen?
Sie sind vorerst nur im Jahr 2020 anwendbar.

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