Lockdown in Bayern - Angelfischerei weiter erlaubt
von Veronika Arz
Der Landesfischereiverband Bayern hat mit Stand 16.12.2020 seine Bezirksverbände auf Grundlage der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, gültig bis 10. Januar 2021, über Regelungen zur Fischerei informiert und weitergehende Empfehlungen ausgesprochen.
Die Ausübung der Angelfischerei ist grundsätzlich weiterhin unter den geltenden Kontaktbeschränkungen möglich (max. 2 Hausstände – bis 5 Personen).
In der Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr herrscht in ganz Bayern Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist in dieser Zeit nur in begründeten Fällen gestattet. Die Angelfischerei zählt hier grundsätzlich nicht dazu. Dies bedeutet, dass während des Lock-downs die Ausübung der privaten Angelfischerei von 21:00 bis 05:00 Uhr regelmäßig verboten ist.
Besatzmaßnahmen in Gewässern sind weiterhin unter den bestehenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen von max. 2 Hausständen und max. 5 Personen möglich. Also im Zweifel nur Gewässerwart und Lieferant!
Präsenzversammlungen von Vereinen und/oder Vorständen sind nicht gestattet.
Die Ausgabe von Erlaubnisscheinen 2021 im Rahmen der Kontaktbeschränkungen in einer Art „DriveIn“/Abholservice ohne weiteren Kontakt oder als Lieferdienst (Postversand) sind möglich. Der LFV Bayern empfiehlt den Vereinen, die Erlaubnisscheine soweit möglich über den Postweg zu verteilen.
Regionale Regelungen bei einer deutlich erhöhten Sieben-Tage-Inzidenz, die restriktiver ausfallen können, sind zu beachten.