Mitgliederversammlung 2020 im Umlaufverfahren

von Veronika Arz

Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Pandemie hat die Bundesregierung am 27.03.2020 Verfahrenserleichterungen zur Abhaltung von Mitgliederversammlungen für Vereine beschlossen. Demnach können Mitgliederversammlungen nun auch im Umlaufverfahren abgehalten werden.

Nachdem die aktuelle Entwicklung eine Mitgliederversammlung nicht zulässt, wird der FVN seine Jahreshauptversammlung 2020 im Umlaufverfahren durchführen. Die Mitglieder des FVN erhalten in Kürze die Unterlagen mit weiteren Informationen zum Ablauf.

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