Neues über Schonvorschriften, Besatz und Zurücksetzen

von Veronika Arz

Neue Schonzeiten und Schonmaße treten am 01. Januar 2023 in Kraft.

Etwa die Hälfte der bayerischen Arten (Fische, Neunaugen, Krebse und Muscheln) wird ganzjährig geschont. Zu den zukünftig neu ganzjährig geschonten Arten gehören z. B. Karausche, Steinkrebs, Frauennerfling und Zobel. Ein Teil der Schonzeiten wurde überdies verändert. Der Bachsaibling unterliegt künftig keinen Fangbeschränkungen mehr. Die gesamte Liste, mit allen Änderungen siehe unten.

Bis zum 31. Dezember 2022 sind hingegen die Schonzeiten und Schonmaße der AVBayFiG in der seit 1. März 2022 geltenden Fassung anzuwenden.

Es gibt auch Neuerungen bzgl. des Besatzes.

Der Besatz von Fischen bedarf der Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde. Dies gilt nicht für die Fischarten Äsche, Barbe, Nase, Huchen, Schleie, Karpfen, Zander, Rutte, Hecht, Bach-, Regenbogen- und Seeforelle sowie für über Artenhilfsprogramme geförderte Arten in den dazu festgelegten Gewässern.

Nicht ausgesetzt werden dürfen z. B. folgende Fische:

  • Welse
  • Störartige in Teichen, wenn diese angelfischereilich genutzt werden, sowie in Baggerseen und anderen geschlossenen Gewässern.

Aale dürfen im Maineinzugsgebiet besetzt werden und ansonsten nur mit Genehmigung der Fischereifachberatung.

Auch hinsichtlich des Zurücksetzens von Fischen gibt es Neuerungen. Fische, die unter Einhaltung der für sie festgesetzten Fangbeschränkungen nach Zeit und Maß gefangen worden sind, sowie gefangene Fische ohne Fangbeschränkung dürfen unter Beachtung des Tierschutzrechts wieder ausgesetzt werden, wenn es der Erfüllung des Hegeziels dient, insbesondere bei bestandsgefährdeten und mit Artenhilfsprogrammen geförderten Arten. Der Fischereiausübungsberechtigte hat auf dem Erlaubnisschein festzulegen, welche Fische wieder zurückgesetzt werden dürfen (§ 11 Abs. 9 AVBayFiG). Die Auflistung der ausgewählten Arten sollte vor dem Druck der Erlaubnisscheine mit dem zuständigen Fischereifachberater abgestimmt werden.

Weitere Informationen unter: https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/rechtliches/schonzeiten-schonmasse-und-co-was-sich-in-der-avbayfig-aendert-3776.html

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