Veranstaltungen landesweit untersagt

von Veronika Arz

Das Robert-Koch-Institut, www.rki.de hat „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlungen für Veranstaltungen“ auf seiner Homepage veröffentlicht, Stand 13.03.2020.
Es weist darauf hin, dass auch hinsichtlich kleinerer Veranstaltungen eine sorgfältige Risikoabwägung unerlässlich ist. In Jedem Fall muss in die Abwägung miteinbezogen werden, ob Schwierigkeiten der schnellen Kontaktpersonenermittlung im Falle eines Ausbruchs zu erwarten sind.

Für Bayern wurden diese allgemeinen Hinweise konkretisiert und verschärft. Auch die Fischereiorganisationen sind davon betroffen.

Die Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Familie, Arbeit und Soziales haben anlässlich der Corona-Pandemie Veranstaltungsverbote im Rahmen einer Allgemeinverfügung erlassen, Stand 17. März 2020.

Demnach werden Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt. Dies ist eindeutig!

Dennoch taucht die Frage auf:
Wie steht es um die Freilandveranstaltungen der Fischereivereine, z. B. Anfischen, Uferreinigungsaktionen oder Gewässerbegehungen mit Neumitgliedern. Wenn man weiß, dass Sportvereine ihren Übungsbetrieb einstellen, die Freiwilligen Feuerwehren derzeit keinen Übungsbetrieb durchführen und Besucher öffentlicher Parks darauf hingewiesen werden, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, lassen sich Handlungsanleitungen für oben genannte Fragestellung sehr gut ableiten.

Im Zweifelsfall kontaktieren Sie Ihre Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt oder die Stadt.
Links mit weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des LFV Bayern e.V., www.lfvbayern.de

 

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