Verbandsanhörung zu FFH-Gebieten

von Rudi Büchs

Die neue NATUR-2000-Verordnung darf nicht den Vogelschutz gegenüber dem Fischartenschutz bevorzugen, so die Forderung der organisierten Fischerei. Foto: Kuhn

Die Verordnung über die FFH-Gebiete muss geändert werden. Zum Verordnungsentwurf für die Natura 2000-Gebiete hat der FVN und der LFV Bayern als anerkannter Naturschutzverband gegenüber dem Umweltministerium eine Stellungnahme für seine Vereine abgegeben.

Die Bayerische Staatsregierung muss auf Druck der EU-Kommission die FFH-Gebiete rechtsverbindlich und außenwirksam festlegen. Dies ist bei den Europäischen Vogelschutzgebieten durch die Vogelschutzverordnung (VoGEV) vom 12. Juli 2006 geschehen – bei den FFH-Gebieten in Bayern jedoch nicht. Das Problem soll dadurch gelöst werden, dass die VoGEV durch die gemeldeten FFH-Gebiete ergänzt wird.

Neue Betroffenheiten, so heißt es offiziell in der Begründung des Umweltministeriums zur neuen Verordnung, werden vermieden. Die Verbände haben mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die bisherige Bewirtschaftungsform der Fischerei in all ihren Ausübungsformen (Beruf- oder Angelfischerei) im Vergleich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zusätzlich eingeschränkt werden darf.

Aufgrund der vorliegenden Unterlagen muss allerdings in einigen Regionen von einer Ausweitung des Vogelschutzes ausgegangen werden, was mehr oder weniger Nachteile bzw. Einschränkungen der Angelfischerei und Teichwirtschaft nach sich ziehen wird, so die Befürchtung des LFV.

Außerdem weisen die Verbände auf die Konfliktbereiche von Fischarten- und Muschelschutz einerseits und den angestrebten Schutz anderer wassergebundener Tiere hin. Diese sollen nicht in einer Verordnung geregelt werden. Sinnvoller und mit EU-Recht vereinbar ist es, Details in einem Management unter Einbeziehung aller Betroffenen vor Ort abzustimmen.

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