Förderung aus der Fischereiabgabe

Artenhilfsprogramm (AHP) 2022 – 2027

Die Fischereiabgaberichtlinie und ihr Anhang tritt zum 01.01.2022 mit einigen Neuerungen in Kraft. Betroffen ist vor allem das Verfahren zur Förderung von Besatzmaßnahmen nach einem Artenhilfsprogramm (AHP) für die Jahre 2022 – 2027.

Die förderfähigen Fischarten und die jeweiligen Programme für den Bezirk Niederbayern hat der FVN mit der Fachberatung für Fischerei abgestimmt. Das AHP ist auf zwei Säulen aufgebaut, dem Hotspot-Programm und dem Standard-Programm.

Hotspot-Programm

Fördersatz 75 % für die Fischarten Äsche, Huchen, Rutte nur in den ausgewählten Gewässerstrecken, sh. unten Downloadbereich.

Standard-Programm

Fördersatz 50 % für die Fischarten Bachforelle, Äsche, Nerfling, Rutte, Huchen, Nase, Barbe. Die jeweiligen Gewässerstrecken sind unten dem Downloadbereich zu entnehmen.

Zusätzlich ist ein Sonderprogramm für Elritze und Sterlet geplant. Es wird zur Zeit von der Fachberatung für Fischerei ausgearbeitet. Laufzeit voraussichtlich ab 2024.

Laufzeit:

6 Jahre; das AHP zielt auf eine nachhaltige Wirkung zum Bestandsaufbau gefährdeter Fischarten ab. Antragsteller sollten sich also auch für diese Laufzeit an dem AHP beteiligen.

Ein frühzeitiger Ausstieg aus dem AHP muss fachlich gut begründet sein. Die Prüfstelle zur Verwendung der Fördermittel kann sich ansonsten eine Rückforderung vorbehalten.

Antragsverfahren:

Jeder Verein/Fischereiberechtigte, der sich an dem AHP-Niederbayern beteiligen möchte, muss vor Beginn der Maßnahme den „Antrag zur Teilnahme am Artenhilfsprogramm für gefährdete Fischarten“ ausfüllen. Für jedes Fischereirecht/Gewässerstrecke muss ein separates Formblatt ausgefüllt werden, ebenso für die Teilnahme am jeweiligen Programm (zum Ankreuzen), Downloads siehe unten.

Frist:

Der Antrag muss bei der Geschäftsstelle des FVN bis zum 15. Februar 2022 auf dem Postweg mit Unterschrift eingereicht sein. Später eingehende Anträge können 2022 nicht behandelt werden!

Der FVN erstellt für alle eingehenden Anträge getrennt nach Hotspot- bzw. Standard-Programm einen Sammelantrag beim Landesfischereiverband Bayern.

Bewilligung:

Der Antragsteller erhält vom FVN eine Mitteilung über die Bewilligung.

Verwendungsnachweis:

Er ist bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle des FVN einzureichen.

Falls die Frist nicht eingehalten werden kann, ist der FVN schriftlich (Mail) zu benachrichtigen.

Die Förderung sonstiger Maßnahmen, z.B. Jugendarbeit, Beschaffung von Geräten, lebensraumverbessernde Maßnahmen usw., läuft wie gewohnt ab:

  • Ein Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Antrag an den FVN senden.
  • Anträge sind bis spätestens 30. September des laufenden Jahres zu stellen! Sie müssen mit einer 4-wöchigen Bearbeitungszeit rechnen und bis 15.11. müssen bewilligte Mittel abgerufen werden. Je früher der Förderantrag gestellt ist, desto besser.
  • Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie vom LFV eine Vereinbarung in 2-facher Ausfertigung. Eine davon unterschreiben und sofort (spätestens nach 2 Wochen) zurück an den LFV senden. Ein Exemplar ist für Ihre Akten bestimmt.
  • Die Verwendungsnachweise direkt an die Förderstelle
  • Verwendungsnachweise spätestens 1 Monat nach Beendigung der Maßnahme einreichen.
  • Bei einer nicht vollständig abgeschlossenen Maßnahme wird von dem Antragsteller eine schriftliche Mitteilung mit Begründung erforderlich.
  • Die zu fördernde Maßnahme muss im Sinne der Fischereiabgabenrichtlinie im Jahr der Beantragung begonnen worden sein, um eine Übertragung und Auszahlung der Fördermittel im kommenden Jahr durchführen zu können.
  • Maßnahmen, bei denen keine gültigen Fördervereinbarungen vorliegen und ohne erkennbaren Grund die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten wurden, dürfen aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nach dem 15.11. nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Antragsformulare und notwendige Anlagen können im Internet

https://lfvbayern.de/der-verband/foerderstelle heruntergeladen werden.

Bei Bedarf schicken wir sie Ihnen zu. Nur aktuelle Antragsformulare benutzen!